Gläubiger
Ein Gläubiger ist derjenige, der Fremdkapital zur Verfügung stellt. Er glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (das Fremdkapital) zurückzahlt. Er kann vom Schuldner eine Leistung fordern. Im Falle einer Insolvenz hat er gegenüber den Eigenkapitalgebern (Gesellschaftern) das Vorrecht auf die Insolvenzmasse.
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